Jahresplan   Lehrerliste   Klassenliste   Schulprogramm   Facharbeit  

Hausordnung des Dr.-Frank-Gymnasiums Staßfurt

in der geänderten Fassung vom 22.10.2009-Lesefassung

Die Hausordnung ist von der Gesamtkonferenz gem. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt §27 (1) Nr. 5 zu beschließen. Die Hausordnung gewährleistet Sicherheit und Ordnung in der Schule sowie die Schaffung der notwendigen Bedingungen zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.

Über den Inhalt der Hausordnung werden die Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu Beginn eines Schuljahres belehrt.

  1. Schulfremde Personen melden sich grundsätzlich im Sekretariat.

  2. Die Unterrichtszeit beginnt mit dem Betreten des Schulgeländes und endet mit dem Verlassen des Schulgeländes nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages.

    Die Schulgebäude sind ab 7.00 Uhr geöffnet.

    Den Schülerinnen und Schülern stehen die Aufenthaltsräume im Haus 1 und die Kantine zur Verfügung.
    Die Schülerinnen und Schüler begeben sich 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu den Unterrichtsräumen.

  3. Pausenordnung

    1.Std. 07.30 bis 08.15 Uhr 5 Min. Kurzpause

    2.Std. 08.20 bis 09.05 Uhr 15 Min. Frühstückspause im Klassen-/ Fachraum

    3.Std. 09.20 bis 10.05 Uhr 15 Min. Hofpause

    4.Std. 10.20 bis 11.05 Uhr 20 Min. Mittagspause (Hofpause)

    5.Std. 11.25 bis 12.10 Uhr 20 Min. Mittagspause (Hofpause)

    6.Std. 12.30 bis 13.15 Uhr 10 Min. Pause

    7.Std. 13.25 bis 14.10 Uhr 5 Min. Kurzpause

    8.Std. 14.15 bis 15.00 Uhr 5 Min. Kurzpause

    9.Std. 15.05 bis 15.50 Uhr 5 Min. Kurzpause

    10.Std. 15.55 bis 16.40 Uhr 5 Min. Kurzpause

  4. In den Hofpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 auf den Schulhof Haus 2 auf. Ausnahmen gelten für den Besuch der Cafeteria, der Schulbibliothek sowie im Sekretariat.

  5. Bei schlechtem Wetter veranlasst die Hofaufsicht im Sekretariat, dass abgeklingelt wird. Die Schülerinnen und Schüler halten sich dann in den Klassenräumen bzw. im Schulflur auf. Die Lehrerinnen und Lehrer des nachfolgenden Unterrichts übernehmen die Aufsicht.

  6. Die kurzen Pausen dienen dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf den folgenden Unterricht. Vor dem Verlassen des Raumes melden sich die Schülerinnen und Schüler beim Lehrer ab.

    Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 nehmen ihr Frühstück unter Aufsicht des unterrichtenden Fachlehrers der zweiten Unterrichtsstunde im Fachraum bzw. in einem zugewiesenen Raum ein.

  7. Alle Unterrichtsräume werden von den Lehrern am Anfang der Hofpause verschlossen. Die Lehrerinnen und Lehrer verlassen die Unterrichtsräume als Letzte und achten darauf, dass das Licht und elektrische Geräte ausgeschaltet sind. Für die notwendige Lüftung ist zu sorgen.

  8. Die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sind für die Sauberkeit des Unterrichtsraumes verantwortlich. Sie sorgen während der Unterrichtsstunde und in den Pausen für den notwendigen Luftaustausch. Dabei soll aus energetischen Gründen wiederholt kurzzeitig durch vollständiges Öffnen von Fenstern gelüftet werden.

    Aktuelle Raumpläne geben Auskunft über die Nutzung jedes Raumes; grobe Verschmutzungen sind von den Verursachern zu beseitigen, über Sachbeschädigungen ist auch die Schulleitung zu informieren.

  9. Die StVO und der StVZO sind einzuhalten. Fahrräder sind auf dem Schulgelände im dafür vorgesehenen Bereich abzustellen. Das Fahren auf dem Schulhof ist untersagt. Fahrräder müssen angeschlossen werden.

    Mopeds, Motorräder und PKW der Schüler sind auf den vorgesehenen öffentlichen Parkflächen auf dem Königsplatz abzustellen.

  10. Das Rauchen ist grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

    Das Mitführen und der Genuß alkoholischer Getränke sowie von Betäubungsmitteln ist verboten.

  11. Unverzichtbare Voraussetzungen für ein geordnetes Schulleben sind kultivierte Umgangsformen (Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, angemessene Kleidung), Pünktlichkeit sowie das Vermeiden von Lärm.

  12. Alle Lehrerinnen und Lehrer, technischen Angestellten, Schülerinnen und Schüler tragen Verantwortung für Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulhof.

    Der sorgsame Umgang mit dem gesamten Schulinventar ist für alle verbindlich.

    Beanstandungen und Mängel sind umgehend im Sekretariat mitzuteilen.

  13. Zu Stundenbeginn erheben sich die Schülerinnen und Schüler.

  14. Während der gesamten Unterrichtszeit (und in den Pausen) stehen die Schülerinnen und Schüler in beiden Schulhäusern unter der Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer der Schule.

    Die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer und technischen Kräfte sind zu befolgen.

    Das Verlassen des Schulgrundstückes ist minderjährigen Schülern und Schülerinnen während der Unterrichtszeit untersagt. Kranke Schüler haben sich im Sekretariat zu melden.

    Den Schülern der Kursstufe stehen in Freistunden die Aufenthaltsräume im Haus 1 sowie vor der Sporthalle Haus 2, die Schülerbibliothek und die Kantine zur Verfügung.

  15. Das Werfen mit Gegenständen (z.B. Schneebälle, Steine, Kastanien) ist verboten.

  16. Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper u. ä. dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Der Umgang mit offenem Feuer ist untersagt.

  17. Für Wertsachen aller Art, besonders Schmuck, Bargeld, Ausweise, Kleidungsstücke, Fahrräder und Schutzhelme übernimmt die Schule keine Haftung.

  18. Der Aufenthalt in der Kantine unterliegt der Hausordnung. Die Mitarbeiter der Kantine sind gegenüber den Nutzern weisungsberechtigt.

  19. Alle Belehrungen sind verbindlich. Für den Fachunterricht gelten besondere Belehrungen.

  20. Die Benutzung von Handys und elektronischen Aufzeichnungs- und Abspielgeräten jeglicher Art während der Unterrichtszeit ist untersagt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Schulleiters.

Schmidt
Schulleiter